Allgemeine Geschäftsbedingungen von Anette Werner:
PREISE UND LEISTUNGEN
Geschäftsgrundlage sind unsere jeweils gültigen Angebote.
RECHNUNGSLEGUNG UND FÄLLIGKEIT
Fakturierte Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig. Spesen und Barauslagen (insbesondere bei firmeninternen Veranstaltungen) stellen wir nach Anfall in Rechnung. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Mahn- und Inkassospesen sowie bankübliche Zinsen. Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen Spesen zu Lasten des Rechnungsempfängers.
STORNOS UND VERSCHIEBUNGEN, Absagen
Bis 8 Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir für Stornos 25 %, 8 bis 2 Wochen vorher 50 %, 2 Wochen bis 8 Tage vorher 75 %, danach 100 % der Seminargebühr (Honorare plus etwaige bereits verausgabte oder vereinbarte Barauslagen und Spesen). Bei Verschiebungen verrechnen wir die uns daraus resultierenden Mehrkosten.
Coaching und Beratungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden , ansonsten werden die Kosten in Rechnung gestellt.
REISE- UND AUFENTHALTSSPESEN
Der Kunde übernimmt nur die tatsächlichen Kosten für Reise (Kilometerpauschale) Unterkunft und Verpflegung der BeraterInnen oder TrainerInnen. Die Wahl des Verkehrsmittels steht unseren BeraterInnen und TrainerInnen frei, wobei wir im Interesse unserer Kunden auf stressfreies Reisen und auf möglichst ökonomische Transportmittel Wert legen. Wenn die An- und Abreise insgesamt länger als 7 Stunden dauert, wird ein halber Tagsatz für die Reisezeit verrechnet.
COPYRIGHT
Die im Zuge unserer Ausbildungen von uns beigestellten Unterlagen sind geistiges Eigentum von Anette Werner Beratung und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Die darüber hinausgehende – auch unternehmensinterne – Verbreitung und Nutzung dieses Materials ist an unsere schriftliche Genehmigung gebunden.
VERÖFFENTLICHUNG
Anette Werner Beratung ist berechtigt, Bild- und Tonaufzeichnungen zu machen und diese zu veröffentlichen, soweit diese den TrainingsteilnehmerInnen nicht schaden können. Die TrainingsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, und haben keinerlei Ansprüche auf etwaige Tantiemen.
GEHEIMHALTUNG
Wir verpflichten uns, alle mit der Durchführung des Auftrags bekannt werdenden Vorgänge vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auf alle in unserem und für unser Unternehmen Tätigen. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder leicht zu ermitteln sind.